Messstellenbetrieb

Auf der Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Messstellenbetrieb inklusive der Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.

Messeinrichtung

Gemäß §21b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH der Messstellenbetrieb und die Messung von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb und die Messung durch den Dritten gewährleistet ist.

Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den vom Netzbetreiber für sein Netzgebiet veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.

Sie haben Fragen zum Thema Zählerwechsel, Zählerein- oder -ausbau? 

Hier finden Sie weitere Informationen.

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet die Grundlage für die Einführung sowohl moderner Messeinrichtungen als auch intelligenter Messsysteme. Die WEMAG Netz GmbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystemen auszustatten. 

Unser aktuell gültiges Preisblatt für Strom finden Sie hier.

Moderne Messeinrichtungen

Rund um die modernen Messeinrichtungen finden Sie hier Antworten:

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Die moderne Messeinrichtung ersetzt den bsiherigen Zähler an ihrem vorhandenen Zählerplatz bzw. im Zählerschrank. 

Ein Messstellenbetreiber ist ein Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe eines Messstellenbetriebs wahrnimmt. Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen. 

Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das im September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung  der Energiewende. Dieses Gesetz regelt die Modernisierung der Zählerinfrastruktur und sieht vor, dass alle Strokunden nach und nach neue Zähler erhalten. 

Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro jahr erhalten vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung. 

Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Persönliche Daten von Ihnen werden nicht gespeichert. 

Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden, da sie keine Verbindung zu einem Kommunikationsmodul besitzen.

Ja, moderne Messeinrichtungen verbrauchen Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten. 

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgeschrieben.

Nein, die moderne Messeinrichtung wird wie die bisherigen Zähler einmal jährlich abgelesen. Die Ablesung erfolgt durch einen von uns beauftragten Partner oder nach unserer Aufforderung durch Sie selbst. Die Zählerstände werden uns als Netzbetreiber und Ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung übergeben. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats-, oder jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen. 

Intelligente Messsysteme

Rund um die intelligenten Messsysteme finden Sie im nachfolgenden Dokument eine Übersicht, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengestellt wurde.

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Plusportal für Strom der WEMAG Netz GmbH

Hier gelangen Sie zum Plusportal der WEMAG Netz GmbH. Falls Sie ein intelligentes Messsystem erhalten haben, können Sie sich im Plusportal die Zählerstände und Verbrauchsdaten Ihrer Abnahmestelle anschauen.

Bald verfügbar!