Lieferanten
Die WEMAG Netz GmbH ist sowohl Verteilnetzbetreiber als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber. Diskriminierungsfrei stellen wir unser Netz jedem Lieferanten zur Belieferung ihrer Kunden zur Verfügung. Für die Nutzung schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) und einen Messstellenvertrag ab. Sie haben Fragen zu Tarifzeiten, Netzentgelten oder Lastprofile, schauen Sie auf der Seite Netznutzung zum Thema Strom und Gas vorbei.
Vertragliche Regelungen im Bereich Strom
Netznutzungsvertrag für Lieferanten
Im Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) werden die konkreten Verfahrensabläufe für die Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie sowie die Zahlung der Netznutzungsentgelte vertraglich geregelt.
Untenstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wir bieten Ihnen den Mustervertrag der Bundesnetzagentur an.
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
Anlage A Preisblatt
Anlage B Kontaktdaten Ansprechpartner
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022 (ohne Anlagen, mit Anlagen bitte den Zip-Ordner herunterladen)
Vertragliche Regelungen im Bereich Gas
Bei Fragen zur Netznutzung für Lieferanten wenden Sie sich bitte an per Email an netzservice@gas-wng.de oder telefonisch an 0385 / 393645 – 01.
Lieferantenvertrag (LRV) Gas
LRV Anlage 2 Kontaktdatenblatt MP Gas
LRV Anlage 3 EDI - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch
LRV Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferrahmenvertrag (GAS) nach KoV XII
LRV Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
LRV Anlage 6 Wortlaut des §18 NDAV
LRV Anlage 7 Begriffsbestimmungen
LRV Anlage 8 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
Wiederverkaufsbescheinigung
Zertifikat Datenaustausch
Nachweis der Anmeldung für Lieferanten von Erdgas nach § 38 Abs. 3 EnergieStG
Messstellenvertrag für Lieferanten
Der Messstellenvertrag regelt den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Untenstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente.
Messstellenvertrag über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
Preisblatt MSB ab 01.01.2024