Wie geht es dann mit Ihrem Netzanschluss weiter?
Wir prüfen die Angaben und die eingereichten Pläne auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen. Wir klären die technischen Voraussetzungen und Sie erhalten ein Angebot mit einem vorbereiteten Auftrag und einen Netzanschlussvertrag. Sie senden den unterschriebenen Auftrag und ein Exemplar des unterschriebenen Netzanschlussvertrags an uns zurück. In manchen Fällen sind umfangreiche technische Vorarbeiten erforderlich. Gegebenenfalls holen wir Genehmigungen bei öffentlichen Ämtern ein. Dadurch können sich mitunter die Bearbeitungszeiten verlängern.
Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen wird dann nach Terminabsprache mit Ihnen der Anschluss gebaut. Bei Baustrom erfolgt der Anschluss erst in der Baustromverteilung und wird dann später ins Haus in der Regel in den Hausanschlussraum umgelegt. Bitte beauftragen Sie Ihren Wunschinstallateur oder einen der von uns gelisteten Installateure mit der Herstellung der elektrischen Anlage und des Zählerplatzes in Ihrem Haus (Haustechnik). Der Installateur zeigt uns die Fertigstellung Ihrer Anlage an. Die moderne Messeinrichtung wird dann durch uns eingebaut.
Hinweise zur Gebäudeeinführung
Kabelhausanschlüsse müssen nach DIN 18012 gas- und wasserdicht und gegebenenfalls druckwasserdicht errichtet werden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter stimmt die Lage der Gebäudeeinführung mit dem Netzbetreiber ab. Für Art und Ausführung der Gebäudeeinführung sind der Lastfall (z. B. Bodenfeuchte oder drückendes Wasser) und die Art des Baukörpers (Mauerwerksaufbau) zu beachten.
Ein- und Mehrspartengebäudeeinführungen müssen für die geplante Verwendung geeignet und nach der DVGW Prüfgrundlage VP 601 geprüft und zugelassen (zertifiziert) sein. Für das Vorhalten und den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Er veranlasst den Einbau und die Abdichtung der Gebäudeeinführung zum Baukörper.
Kanalgrund (KG)-oder ähnliche Rohre ohne Eignungsnachweis entsprechen diesen Anforderungen nicht und ihr Einsatz als Gebäudeeinführung für den Stromnetzanschluss ist somit nicht zulässig.
Der Netzbetreiber sorgt grundsätzlich bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen gas- und wasserdichten Abschluss des Kabels innerhalb der Gebäudeeinführung. Wünscht der Anschlussnehmer (zusätzlich) einen druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser in Abstimmung mit dem Netzbetreiber von ihm selbst veranlasst.