Netzanschluss

Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung und die Errichtung Ihres Netzanschlusses.

Netzanschlüsse werden als Kabelhausanschluss durch uns oder unsere Dienstleister erstellt. Ausführliche Erläuterungen zu möglichen Anschlussvarianten enthält das Merkblatt  Der Netzanschluss für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauherren und Architekten.

Grundsätzliche Anforderungen an die Art der Anbringung des Netzanschlusses, an andere Anlagenteile im Umfeld des Netzanschlusses und für den Betrieb Ihrer Anlage sind in dem Regelwerk  Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz festgelegt.

Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit und der von Ihnen Beauftragten bei Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen die Hinweise in unserem Merkblatt  Merkheft für Baufachleute und Bauherren.
 

Netzanschluss Online

In unserem Netzanschlussportal können Sie für Ihr Anschlussobjekt ganz bequem und ohne Registrierung Ihren Netzanschluss online beantragen. 

Bei Ihrem Antrag über das Netzanschlussportal erhalten Sie einmalig einen Rabatt in Höhe von 60 EUR (brutto).

Zum Netzanschlussportal

Wie bekomme ich einen Netzanschluss

 Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit, damit Sie diese im Zuge der Antragsstellung hochladen können.

  • Einen Flurkartenauszug im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab.
  • Einen Lageplan im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab mit eingezeichnetem Gebäude.
  • Eine Geschosszeichnung mit der Lage des Hausanschlussraumes/-platzes (Keller- oder Erdgeschoss).
  • Bei Bebauungsgebieten eine Gesamtübersicht mit Parzellenplan bzw. der Grundstücksplanung.

Mit unserem Online-Service "Netzanschlussportal" können Sie als Bauherr (bzw. Ihr Architekt/Planer oder Installateur) den Neuanschluss bzw. die Veränderung oder Erweiterung eines Netzanschlusses bei uns bequem und einfach beantragen. Wir bitten Sie Ihren Wunschinstallateur oder einen der von uns gelisteten Installateure, der Ihre elektrischen Anlagen errichtet, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

In einer umfassenden Beratung kann dieser all Ihre Optionen schon vor Projektbeginn klären. Auch die Kommunikation mit uns sowie die Prüfung der technischen Anforderungen nimmt er Ihnen ab. Sofern Sie einen Anschluss für die Versorgung von Baustrom benötigen, beantragen Sie diesen zeitgleich mit dem Netzanschluss.

Wie geht es dann mit Ihrem Netzanschluss weiter?

Wir prüfen die Angaben und die eingereichten Pläne auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen. Wir klären die technischen Voraussetzungen und Sie erhalten ein Angebot mit einem vorbereiteten Auftrag und einen Netzanschlussvertrag. Sie senden den unterschriebenen Auftrag und ein Exemplar des unterschriebenen Netzanschlussvertrags an uns zurück. In manchen Fällen sind umfangreiche technische Vorarbeiten erforderlich. Gegebenenfalls holen wir Genehmigungen bei öffentlichen Ämtern ein. Dadurch können sich mitunter die Bearbeitungszeiten verlängern.

Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen wird dann nach Terminabsprache mit Ihnen der Anschluss gebaut. Bei Baustrom erfolgt der Anschluss erst in der Baustromverteilung und wird dann später ins Haus in der Regel in den Hausanschlussraum umgelegt. Bitte beauftragen Sie Ihren Wunschinstallateur oder einen der von uns gelisteten Installateure mit der Herstellung der elektrischen Anlage und des Zählerplatzes in Ihrem Haus (Haustechnik). Der Installateur zeigt uns die Fertigstellung Ihrer Anlage an. Die moderne Messeinrichtung wird dann durch uns eingebaut.

Hinweise zur Gebäudeeinführung

Kabelhausanschlüsse müssen nach DIN 18012 gas- und wasserdicht und gegebenenfalls druckwasserdicht errichtet werden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter stimmt die Lage der Gebäudeeinführung mit dem Netzbetreiber ab. Für Art und Ausführung der Gebäudeeinführung sind der Lastfall (z. B. Bodenfeuchte oder drückendes Wasser) und die Art des Baukörpers (Mauerwerksaufbau) zu beachten.

Ein- und Mehrspartengebäudeeinführungen müssen für die geplante Verwendung geeignet und nach der DVGW Prüfgrundlage VP 601 geprüft und zugelassen (zertifiziert) sein. Für das Vorhalten und den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Er veranlasst den Einbau und die Abdichtung der Gebäudeeinführung zum Baukörper.

Kanalgrund (KG)-oder ähnliche Rohre ohne Eignungsnachweis entsprechen diesen Anforderungen nicht und ihr Einsatz als Gebäudeeinführung für den Stromnetzanschluss ist somit nicht zulässig.

Der Netzbetreiber sorgt grundsätzlich bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen gas- und wasserdichten Abschluss des Kabels innerhalb der Gebäudeeinführung. Wünscht der Anschlussnehmer (zusätzlich) einen druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser in Abstimmung mit dem Netzbetreiber von ihm selbst veranlasst.
 

Preisblatt Baukostenzuschuss

Merkblatt Der Netzanschluss für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung Nord 2023

TAB Niederspannung Nord 2023 Beiblatt

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung 2024 WEMAG Netz GmbH

Hinweisblatt - Übersicht von zugelassenen Geräten zum Einsatz in Schaltfeldern für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der WEMAG Netz GmbH

Technische Anschlussbedingungen Hochspannung 2021 WEMAG Netz GmbH

Installateurverzeichnis

Niederspannungsanschlussverordnung Ergänzende Bedingungen 01.01.2024

Niederspannungsanschlussverordnung Ergänzende Bedingungen, Preisblatt  01.01.2024

Detaillierte Informationen zu zertifizierten Gebäudeeinführungen bietet der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V..

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