Wärmepumpen:
11.00 Uhr - 13.00 Uhr,
sowie 17.00 - 19.00 Uhr
Netznutzung Strom
Auf dieser Seite finden Sie Infos zu den Themen:
Privatkunden
Geschäftskunden
Netzentgelte (Preisblätter im Downloadbereich)
Privatkunden
Lastprofilkunden
Lastprofilkunden sind Kunden, deren Jahresarbeit 100.000 kWh nicht übersteigt und deren Entnahmestelle im Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Dazu gehören in der Regel alle Haushalte sowie Kleingewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe mit einem geringeren Verbrauch.
Beliefert werden Lastprofilkunden über Standardlastprofile. Die Lastprofile legen wir als zuständiger Verteilnetzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Lastprofilverfahrens fest.
Synthetisches Lastprofilverfahren
Beim synthetischen Lastprofilverfahren werden durch den Verteilnetzbetreiber ermittelte netztypische Standardlastprofile angewandt. Die Anwendung der synthetischen Lastprofile ermöglicht einen einfachen und transparenten Netzzugang für Lastprofilkunden ohne zusätzlichen messtechnischen Aufwand. Systembedingte Abweichungen zwischen den Standardlastprofilen und dem tatsächlichen Lastverhalten der Lastprofilkunden werden durch den Verteilnetzbetreiber ausgeglichen.
Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen) unterliegen Sperrzeiten für den Betrieb. Diese sind bei der WEMAG Netz GmbH wie folgt festgelegt:
Nachtspeicherheizungen:
06.00 Uhr - 22.00 Uhr
Nachtspeicherheizungen mit Nachladung:
06.00 - 14.30 Uhr,
sowie 16.30 Uhr - 22.00 Uhr
Standard-Lastprofil Beschreibung
Standardlastprofil Strom Tabelle Lastprofile
Wichtiger Hinweis
Sie sind in unserem Netzgebiet Kunde in der Hoch- oder Mittelspannung?
Ihr Vertrag mit Ihrem Stromlieferanten endet in naher Zukunft und Sie haben noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen?
Bitte werden Sie tätig und schließen einen neuen Vertrag ab. Die WEMAG Netz GmbH als Netzbetreiber ist rechtlich gezwungen, den Anschluss zu sperren, sobald kein gültiger Liefervertrag vorliegt.
Im Gegensatz zur Niederspannung gibt es in der Hoch- und Mittelspannung keinen Grundversorgungsanspruch und mithin keine Ersatzbelieferung mit Strom.
Geschäftskunden
Lastgangkunden sind Kunden, deren Entnahmestelle im Niederspannungsnetz liegt und deren Jahresarbeit 100.000 kWh übersteigt, sowie alle Kunden, deren Entnahmestelle im Hochspannungs- oder Mittelspannungsnetz liegt.
Der Netznutzungsvertrag Strom
Seit der Liberalisierung des Strommarktes hat jeder Stromkunde das Recht, seinen Stromversorger selbst zu wählen. Als Kunde können Sie sich nun entscheiden, ob Ihr Stromversorger der Vertragspartner des Netzbetreibers bezüglich der Netznutzung sein soll. In diesem Fall klären Ihr Stromversorger und der Netzbetreiber alle Fragen zur Netznutzung untereinander. Möchten Sie direkt Kunde des Netzbetreibers werden, können Sie mit uns einen Netznutzungsvertrag abschließen. Darin sind auch die Entgelte, die Sie für die Nutzung des Netzes zahlen, enthalten.
Der Netznutzungsvertrag ist im Downloadbereich für Sie bereitgestellt.
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022 (ohne Anlagen, mit Anlagen siehe hier)
Preisblatt Netzentgelte 2024
Kontaktdaten Ansprechpartner
KWK/§19 StromNEV Abschlussmeldung Großkunden Verbrauch >1 GWh
Netzentgelte
Auf Basis des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen (StromNEV/GasNEV) sowie den Strom-und Gasnetzzugangsverordnungen (StromNZV/GasNZV) wird die Netznutzung im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH abgewickelt. Grundlage für die Versorgung von Kunden im Strom-Verteilungsnetz der WEMAG Netz GmbH ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages bzw. Netznutzungsvertrages. Im Lieferantenrahmenvertrag bzw. Netznutzungsvertrag werden die Netzentgelte vertraglich geregelt.
Zusammensetzung der Netzentgelte Strom
Folgende Komponenten sind im Netznutzungsentgelt enthalten:
- Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen)
- Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes
- Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- Bereitstellung von Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung (optional)
- Entgelte für den Messstellenbetrieb und Datenaufbereitung im Rahmen der Netznutzung
- Entgelt für Transformatorenverluste bei mittelspannungsseitigem Anschluss und niederspannungsseitiger Messung
- Konzessionsabgabe nach jeweils gültiger Konzessionsabgabenverordnung
- Mehrkosten durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Ermittlung des kundenspezifischen Netznutzungsentgeltes Strom
Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung (Lastgangzählung)
Bei Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh ist eine fortlaufende registrierende ¼-h-Leistungsmessung (Lastgangzählung) erforderlich. Bei Entnahmestellen, die nicht in der Niederspannung liegen, ist eine Lastgangzählung stets erforderlich. Erfolgt die Belieferung über eine nach den Sätzen 1 und 2 erforderliche Lastgangzählung, ist der über die betreffende Entnahmestelle versorgte Kunde ein Lastgangkunde.
Folgende Daten sind zur Bestimmung des Netznutzungsentgeltes für einen Netzkunden mit 1/4h-Leistungsmessung erforderlich:
- Spannungsebene der Entnahmestelle des Netzkunden
- Jahreswirkarbeit in kWh
- Maximale Leistung in kW (höchster 1/4h-Leistungsmittelwert des Bezugszeitraumes)
- Reservenetzkapazität (wenn erforderlich)
Für die Ermittlung der jeweiligen Netznutzungsentgelte ist die Jahresbenutzungsdauer notwendig. Die Jahresbenutzungsdauer wird als Quotient aus Jahreswirkarbeit und maximaler 1/4h-Leistung ermittelt. Das Netznutzungsentgelt für Netzkunden mit 1/4h-Leistungsmessung setzt sich aus einem Arbeits- und Leistungsentgelt zusammen. Folgende Formel gibt die Berechnung des Netznutzungsentgeltes für einen Netzkunden wieder:
Netznutzungsentgelt = Maximale ¼ h-Leistung x Leistungsentgelt Jahresarbeit x Arbeitsentgelt
Individuelle Netzentgelte und Hochlastzeitfenster
Individuelle Netzentgelte können gemäß §19 StromNEV für Sonderformen der Netznutzung gewährt werden. Die Hochlastzeitfenster 2024 und 2025 für atypisches Abnahmeverhalten gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind als Download veröffentlicht, ebenso die Veröffentlichung individueller Netzentgelte gemäß StromNEV §27 Abs. 1.
Netzkunden ohne 1/4h-Leistungsmessung
Bei Entnahmestellen, für die keine Lastgangzählung erforderlich ist, erfolgt die Belieferung über standardisierte Lastprofile. Der über eine solche Entnahmestelle versorgte Kunde ist ein Lastprofilkunde. In Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten erfolgt eine Einordnung in ein Standardlastprofil.
Datengrundlage zur Berechnung der Netznutzungsentgelte für diese Kunden ist lediglich die Jahreswirkarbeit. Für die Netzkunden ohne 1/4h-Leistungsmessung wird ein jährlicher Grundbetrag erhoben und ein Arbeitsentgelt berechnet. Damit ergibt sich das Netznutzungsentgelt wie folgt:
Netznutzungsentgelt = Grundbetrag Jahresarbeit x Arbeitsentgelt
Netzentgelte Strom 2025
Netzentgelte Strom 2024
Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte ab 2018
Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2025
Individuelle Netzentgelte 2023
Preisblatt Sonstige Leistungen (Sperren/Wiedereinschalten) gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Sonstige Leistungen (Sperren/Wiedereinschalten gültig bis 31.12.2024)
Netzentgeltverordnung Strom